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Was ist SEPA?

SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum, in dem alle Zahlungen wie inländische Zahlungen behandelt werden. Im SEPA wird nicht mehr – wie derzeit – zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Nutzer von Zahlungsverkehrsdienstleistungen können im SEPA bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto vornehmen und hierbei einheitliche Zahlungsinstrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlungen) ebenso einfach, effizient und sicher einsetzen wie die heutigen Zahlungsverkehrsinstrumente auf nationaler Ebene.

SEPA betrifft seit dem 1. Januar 2008 jedes Kreditinstitut, jedes Wirtschaftsunternehmen und jeden Verbraucher, und zwar schwerpunktmäßig in den 15 Euroländern. Andere europäische Länder, die nicht dem Euroraum angehören, haben die Möglichkeit, die Regelwerke, Verfahren und Standards ebenfalls anzuwenden und daran teilzunehmen. Arbeitstäglich werden im Euroraum 210 Millionen unbare Zahlungstransaktionen getätigt. Davon entfallen über 90 % auf Überweisung, Lastschrift und Kartenzahlung.

Was sind die Zielsetzungen des SEPA?

Mit der Einführung des Euro als gemeinsame Währung im Jahr 1999 und der Euro-Banknoten und -Münzen im Jahr 2002 wurden bereits wichtige Grundlagen für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum gelegt. Die Einwohner des Euroraums können seitdem Barzahlungen im gesamten Euro-Währungsgebiet ebenso einfach durchführen wie zuvor mit der nationalen Währung im eigenen Land.

Die Einführung des Euro führte jedoch noch nicht zur Verwirklichung eines Binnenmarktes im unbaren Zahlungsverkehr. Die Zahlungsverkehrsmärkte in Europa sind immer noch stark fragmentiert. So verfügt jedes Land über eigene technische Standards, z.B. in Bezug auf die Kontonummern- Systematik oder das Datenformat für den Zahlungsaustausch. Des Weiteren sind die einzelnen Zahlungsverfahren in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet. So bestehen z.B. deutliche Unterschiede zwischen einem deutschen und einem französischen Lastschriftverfahren. Folglich wird der unbare Zahlungsverkehr heute noch nahezu allein über nationale Dienstleister und Clearinghäuser abgewickelt.

Mit SEPA werden diese traditionellen Strukturen aufgebrochen. Künftig wird es in Europa einheitliche Verfahren und Standards geben, so dass jeder Kunde Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in einheitlicher Weise überall in Europa einsetzen kann. Durch die Harmonisierung können die Bankkunden ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über eine beliebige Bank im Euroraum abwickeln. Die Abschottung der bisherigen nationalen Märkte wird zu Gunsten eines europaweiten Zahlungsverkehrsmarktes aufgehoben und europaweiter Wettbewerb geschaffen. SEPA betrifft also nicht nur den grenzüberschreitenden Euro-Zahlungsverkehr, sondern soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen. Damit wird der Umbau der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft auch nationale Strukturen berühren.

Wer sind die Beteiligten?

Im Jahr 2002 erklärte das europäische Kreditgewerbe in einem "Weißbuch" seine Absicht, einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum in Europa zu schaffen. Zur Steuerung dieser Aktivitäten wurde ebenfalls im Jahr 2002 der Europäische Zahlungsverkehrsrat (European Payments Council; EPC) gegründet. Der EPC hat zurzeit 69 Mitglieder aus 30 europäischen Ländern. Neben den europäischen Bankenverbänden sind vor allem nationale Bankenverbände sowie große Kreditinstitute vertreten. Der Großteil der SEPA-Arbeiten erfolgt in fünf speziellen Arbeitsgruppen.

Auf nationaler Ebene begleitet das deutsche Kreditgewerbe im Rahmen des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) unter Mitwirkung der Bundesbank diese Arbeiten. Zu diesem Zweck wurde die EPC-Gremienstruktur national "gespiegelt". Der ZKA setzt sich aus den fünf Spitzenverbänden des deutschen Kreditgewerbes zusammen. Derzeit erarbeitet der ZKA in Zusammenarbeit mit Bundesbank und Kreditgewerbe die deutsche Implementierungsplanung für SEPA.

Die Deutsche Bundesbank und die übrigen Zentralbanken des Eurosystems fördern den SEPA Gedanken und begleiten die Arbeiten des Kreditgewerbes aktiv im Rahmen ihrer politischen "Katalysator"- Funktion. Das Eurosystem bewertet die Fortschritte auf dem Weg zum SEPA fortlaufend in seinen SEPA-Berichten. Der fünfte SEPA-Fortschrittsbericht wurde im Juli 2007 veröffentlicht. Die Berichte sind über die Websites der EZB und der nationalen Zentralbanken verfügbar. Die Bundesbank fungiert als Bindeglied zwischen deutschem Kreditgewerbe und Eurosystem. Bereits seit Jahrzehnten arbeitet die Bundesbank mit der deutschen Kreditwirtschaft in bewährter Weise zusammen.

Wann kommt SEPA?

Der EPC hat seinen ursprünglich vorgesehenen Zeitplan für den SEPA in einer Erklärung vom März 2005 konkretisiert. Danach werden ab dem 1. Januar 2008 Banken zunächst zusätzlich zu den nationalen Zahlungsinstrumenten im Euroraum neue paneuropäische Zahlungsinstrumente anbieten, die sowohl für grenzüberschreitende als auch für nationale Transaktionen eingesetzt werden können. Im Wege einer marktgetriebenen Migration soll bis zum Ende des Jahres 2010 eine "kritische Masse" an Transaktionen mit diesen neuen Zahlungsverkehrsinstrumenten erreicht werden. Die Integration der europäischen Zahlungsverkehrslandschaft hätte dann einen irreversiblen Stand erreicht. Langfristiges Ziel von SEPA ist die Abschaffung nationaler Instrumente und Verfahren.

Wie sehen die neuen paneuropäischen Zahlungsinstrumente aus?

Der EPC konzentriert sich auf die Entwicklung von drei paneuropäischen Zahlungsinstrumenten: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift und SEPA-Kartenzahlung. Diese drei Zahlungsinstrumente dominieren den unbaren Zahlungsverkehr in nahezu allen EU-Ländern.

SEPA-Überweisung

Bereits heute existiert in Deutschland mit der "EU-Standardüberweisung" ein vergleichbar standardisiertes Verfahren zur Abwicklung von Euro-Überweisungen bis 50 000 € in andere EU- und EWR-Staaten. Die entsprechenden Standards wurden vom EPC weiterentwickelt und werden in Zukunft auf alle SEPA-Überweisungen anzuwenden sein. So werden Überweisender und Begünstigter sowie deren Kreditinstitute durch IBAN und BIC identifiziert. Nach Umsetzung der PSD (siehe unten) können die Kunden nach einer maximalen Abwicklungszeit von drei Bankgeschäftstagen (ab 2012 nach einem Bankgeschäftstag) über den Überweisungsbetrag verfügen. Dies ist unabhängig davon, in welchem Land des SEPA-Raums der Empfänger sein Konto unterhält. Kürzere Abwicklungszeiten sind jedoch möglich und in einzelnen Ländern heute schon Realität.

Die SEPA-Überweisung wird nach dem EPC-Regelwerk in der Version 2.3. implementiert. Ab 28. Januar 2008 sollen alle Banken im Euro-Währungsgebiet in der Lage sein, SEPA-Überweisungen zu empfangen. Mit einem flächendeckenden Angebot zum Versand der SEPA-Überweisung ist bis zum Ende des Jahres 2008 zu rechnen.

SEPA-Lastschrift

Auf Grund der unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und verschiedenen nationalen Lastschriftverfahren hatte sich der EPC frühzeitig gegen eine Harmonisierung der bestehenden nationalen Lastschriftverfahren und für die Entwicklung eines völlig neuen SEPA-Lastschriftverfahrens (SEPA Direct Debit Scheme; SDD) entschieden. Aus deutscher Sicht wird das SDD einige vom deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahren bekannte Elemente enthalten. So erteilt der Zahlungspflichtige - wie heute in Deutschland - dem Gläubiger ein so genanntes Mandat. Außerdem wird ihm ein Widerspruchsrecht eingeräumt. Allerdings werden sich auch einige Neuerungen ergeben, wie z.B. fest definierte Vorlauffristen für die Vorlage der Lastschrift bei der Zahlstelle (so müssen bei erstmaligem Einzug die Lastschriften 5 Tage, bei weiteren Einzügen 2 Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle vorliegen). Darüber hinaus erarbeitet der EPC derzeit eine Variante des Lastschriftverfahrens, welche die Bedürfnisse von Geschäftskunden stärker berücksichtigen soll.

Die Implementierung der SEPA-Lastschrift wird auf der Grundlage einer neuen überarbeiteten Version des Regelwerks (zurzeit noch Version 2.3) vorgenommen, die die Änderungen aufnimmt, die durch die Verabschiedung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt notwendig werden.

SEPA-Kartenzahlungen

Das Rahmenwerk für den Kartenzahlungsverkehr (SEPA Cards Framework – SCF) des EPC vom März 2006 definiert generelle Anforderungen an Banken, Kartensysteme und andere Marktbeteiligte, die Zahlungen und Bargeldabhebungen in Euro mit „Allgemeinen Zahlungskarten“ - gemeint sind Debit- und Kreditkarten - vereinfachen sollen. Das Rahmenwerk beschreibt hierfür drei Möglichkeiten: die Ablösung nationaler durch internationale Kartenprogramme, die Kooperation nationaler mit internationalen Kartensprogrammen bei grenzüberschreitendem Einsatz (sogen. „Co-Branding“) sowie die Ausdehnung des Operationsbereiches nationaler Kartensysteme durch eigene Expansion oder Allianzen mit anderen Kartensystemen. Letztlich sollen Kunden ihre Karte im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum in gleicher Weise wie im Heimatland verwenden können. Dieses Ziel erfordert eine weitgehende technische Standardisierung für die Interoperabilität aller Elemente von Kartentransaktionen (Karte zu Terminal, Terminal zu Acquirer und Acquirer zu Kartenherausgeber) und die Definition einheitlicher Sicherheitsanforderungen und Zertifizierungsprozesse für Karten und Terminals. Die Kreditwirtschaft bekennt sich mit dem Rahmenwerk (SCF) zum EMV-Standard (Nutzung von PIN und Chip) sowie zur Trennung von Verwaltung und operativer Abwicklung eines Kartenprogramms. Das Rahmenwerk bleibt insgesamt aber sehr allgemein in seinen Aussagen. Beispielsweise im Bereich der Standardisierung stehen konkrete Inhalte noch aus. Daher sind auf diesen Gebieten noch weitere Anstrengungen der Kreditwirtschaft erforderlich. Ziel des SEPA ist somit, die derzeit meist ausschließlich nationale Ausrichtung von Kartensystemen aufzugeben. Eine Vernetzung nationaler Debitkartensysteme, wird z. B. von der European Alliance of Payment Schemes (EAPS) aktiv vorbereitet. An der EAPS ist auch das deutsche electronic cash-System beteiligt (www.zka.de), das außerdem bereits im September 2005 europaweit geöffnet wurde.

Auf welchem technischen Standard wird SEPA beruhen?

In technischer Hinsicht erarbeitete das europäische Kreditgewerbe für die Übermittlung von Zahlungsnachrichten ein einheitliches SEPA-Datenformat auf XML-Basis (ISO 20022), das derzeit noch abschließend überarbeitet wird. Dieser einheitliche technische Standard bildet künftig die Grundlage für die Interoperabilität von Zahlungsverkehrsinfrastrukturen im SEPA und wird damit eine vollautomatisierte Abwicklung von Zahlungen ermöglichen.

Wie sieht das heutige Zahlungsverkehrsumfeld in Deutschland aus?

Historisch bedingt und aufgrund des stark dezentral und in drei Säulen organisierten deutschen Kreditgewerbes haben sich im Gegensatz zu anderen Ländern in Deutschland keine zentralen Abwicklungsstrukturen herausgebildet. Ein zentrales Automated Clearing House (ACH) existiert deshalb im spezifischen deutschen Umfeld nicht. Dies ist eine andere Entwicklung als in vielen europäischen Ländern des Euroraums (neben Deutschland haben nur Österreich, Finnland und Irland kein nationales ACH).

Welche makroökonomischen Auswirkungen wird SEPA haben?

Durch die Standardisierung der nationalen Zahlungsverkehrsinstrumente auf europäischer Ebene und der damit verbundenen weiteren Steigerung der Effizienz der Zahlungsverkehrsabwicklung werden Skaleneffekte ermöglicht, die der gesamten europäischen Wirtschaft zugute kommen werden. Die Harmonisierung der Zahlungsverkehrsinstrumente stellt Banken vor die strategische Herausforderung, neue Produkte und Dienstleistungen anzubieten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, veraltete Systeme zu ersetzen sowie Abwicklungswege zu optimieren. SEPA schafft die Grundlagen für verstärkten Wettbewerb. Dadurch trägt das SEPA Projekt in bedeutendem Maße zur Agenda von Lissabon bei, die unter anderem auf die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Unterstützung der Dynamik der europäischen Wirtschaft abzielt.

Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?

Mit der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive = PSD) wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen innerhalb der EU geschaffen. Die Richtlinie, die bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen ist, bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Abwicklung SEPA-Zahlungen. Darüber hinaus erstreckt sich der Geltungsbereich der PSD aber auch auf die bereits heute genutzten bewährten nationalen Zahlungsinstrumente.

Bezüglich der Geschäftsabwicklung enthält die Richtlinie neue Regelungen z.B. zur Ausführungsfrist für Zahlungsaufträge. Danach soll ab 2012 die Laufzeit für eine Überweisung nur noch einen Bankgeschäftstag betragen, d. h. die Kunden können nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungbetrag verfügen.

Weiterhin sind Regelungen vorgesehen, die der Wettbewerbsförderung dienen. So wird mit der PSD eine neue Gruppe von Dienstleistern im Zahlungsverkehr eingeführt, die so genannten "Zahlungsinstitute", die in Zukunft ihre Dienste neben u.a. Kreditinstituten anbieten können. Sie dürfen zwar nicht die volle Angebotspalette eines Kreditinstituts vorhalten (z.B. ist Kreditgewährung nur sehr eingeschränkt erlaubt), müssen dafür aber auch nicht alle Voraussetzungen (z.B. bei Eigenkapitalanforderungen) erfüllen, die ein Kreditinstitut nachzuweisen hat.

Hinzu kommen Aspekte des Verbraucherschutzes. Dazu zählen u. a. Informationspflichten, die die Zahlungsdienstleister ihren Kunden gegenüber zu erfüllen haben. Außerdem muss der Kunde nur noch bis zu 150 Euro haften, wenn - etwa nach Diebstahl der Bankkunden-Karte - von seinem Konto nicht genehmigte Zahlungen erfolgen. Dies gilt, bis er seine Karte hat sperren lassen, und nur dann, wenn er nicht grundsätzlich gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen hat.

Welche konkreten Vorteile bietet SEPA für Unternehmen und Verbraucher?

  • Verbraucher und Unternehmen können zukünftig ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto bei einer beliebigen Bank im europäischen Ausland abwickeln. Damit könnten beispielsweise deutsche Kunden noch leichter am inner-italienischen Zahlungsverkehr teilnehmen.
  • Verbraucher und Unternehmen können sich über ein qualitativ besseres Leistungsangebot freuen, da Banken auf der Grundlage der SEPA-Regelwerke über die darin definierten Basisleistungen hinaus zusätzliche, kundengruppengerechte Serviceangebote entwickeln können.
  • Künftig kann außerdem bei Käufen im Ausland das Lastschriftverfahren genutzt werden.
  • Verbraucher können außerdem ihre Debitkarte europaweit verwenden, und zwar nicht mehr wie bisher fast ausschließlich für Barabhebungen, sondern beispielsweise auch für Einkäufe oder in Restaurants.
  • Für Unternehmen bietet SEPA Kostensenkungspotentiale durch die Möglichkeit zur internen Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, zur Straffung ihrer Bankverbindungen und Vereinfachung des Liquiditätsmanagements. Darüber hinaus nehmen die Auswahlmöglichkeiten an Zahlungsverkehrsdienstleistern zu.
  • Die neuen Verfahren bieten insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen die Chance zur Erschließung neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland.
  • Zudem sollte SEPA als eine Chance für eine weitere Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung begriffen werden, wenn z.B. Zahlungsvorgänge und internes Rechnungswesen noch besser verzahnt werden.