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Allgemeine Informationen zum Datenschutz
Mit Wirkung zum 14.01.2003 wurde von der Bundesregierung das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlassen. Dieses Gesetz findet bei allen öffentlichen- und nichtöffentlichen Stellen seine Anwendung, die personenbezogene Daten erheben und speichern. Dies Bedeutet im Klartext, dass jede Firma oder Behörde in der mehr als 10 Personen mit personenbezogenen Daten arbeiten dazu verpflichtet ist einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der auf eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinwirkt. Grundsätzlich verbietet der Gesetzgeber jegliche Speicherung personenbezogener Daten, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Ausnahmen für dieses Verbot. Ganz wichtig ist das Verständnis, dass es sich beim Datenschutz nicht um den Schutz der eigenen Daten vor Viren, Verlust, Diebstahl oder Spionage dreht, sondern um den Schutz der Personen, deren Daten in Unternehmen und Behörden erfasst und gespeichert werden - man kann es ganz kurz so auf den Punkt bringen: Datensicherheit ist der Schutz der Daten vor Menschen - Datenschutz ist der Schutz der Menschen vor Daten!