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Vorteile des externen Datenschutzbeauftragten
Der Gesetzgeber verlangt, dass der Datenschutzbeauftragte unabhängig von den Entscheidungen der Unternehmensleitung seine Arbeit verrichtet. Deshalb genießt ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter auch einen besonderen Kündigungsschutz. Durch einen externen Datenschutzbeauftragten hat ein Unternehmen den Vorteil, dass die Unabhängigkeit von sich aus gegeben ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass durch eine unabhängige Beratung die eigenen Sicherheitskonzepte auf Ihre Funktion und Nachhaltigkeit überprüft werden können.